Wittenstein-Stipendium
Das Stipendium für MINT-Talente des Deutschorden-Gymnasiums
Das Wittenstein-Stipendium richtet sich an Schülerinnen und Schüler des Deutschorden-Gymnasiums Bad Mergentheim, die kurz vor dem Abitur stehen und ein Studium in einem MINT-Fach oder einem kombinierten Studiengang wie Wirtschaftsingenieurwesen aufnehmen möchten.
Das Stipendium
Gefördert werden zukünftige Studierende in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik sowie verwandten Studiengängen mit MINT-Schwerpunkt – einschließlich Lehramtsstudiengängen mit MINT-Fach.
- Monatliche Förderung in Höhe von 130 €
- Förderdauer: Regelstudienzeit des gewählten Studiengangs
- Keine automatische Verlängerung – die Förderung ist zweckgebunden
- Die Auszahlung beginnt nach Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung.
Bewerbung
- Eigenständige Bewerbung durch die Schülerin bzw. den Schüler
- Einreichung der Unterlagen bis 15. Mai des laufenden Schuljahres
- Per E-Mail an das Sekretariat des Deutschorden-Gymnasiums
Die Bewerbungsunterlagen umfassen:
- Anschreiben und Lebenslauf
- Motivationsschreiben (max. 2 DIN-A4-Seiten)
Fragen zur Bewerbung stellen.
Jury
Nach Sichtung aller Bewerbungen werden ausgewählte Kandidat:innen zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Die Jury setzt sich zusammen aus:
- Vertreter:innen der Dr. Anna-Katharina Wittenstein Stiftung
- Vertreter:innen des Deutschorden-Gymnasiums Bad Mergentheim
- Ehemaligen Wittenstein-Stipendiat:innen
Ziel ist es, Motivation, Engagement und fachliche Ausrichtung besser kennenzulernen.
Jahresessen
Einmal im Jahr kommen Stipendiat:innen, Alumni, Mitglieder des Vorstands und Partner der Stiftung zu einem gemeinsamen Jahresessen zusammen.
- Austausch über Studienverläufe, Forschungsideen und berufliche Pläne
- Vernetzung mit der Stiftung, dem Gymnasium und der Region
- Raum für Feedback zur Weiterentwicklung des Programms
Verlauf & Berichtspflichten
Um die Wirkung des Stipendiums sichtbar zu machen, reichen Stipendiat:innen einmal jährlich einen kurzen Bericht über ihren Studienfortschritt sowie eine gültige Immatrikulationsbescheinigung ein.
Bei Studienabbruch, Fachwechsel außerhalb der geförderten Bereiche oder Exmatrikulation endet die Förderung. In begründeten Fällen behält sich die Stiftung Rückforderungen bei Verstößen gegen die Förderrichtlinien vor.